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Öffnungszeiten:
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hbc - Ihre Anwälte.
Ihr gutes Recht.

Hofbeck, Buchner und Collegen (hbc), ist eine moderne und erfolgreiche Kanzlei im Herzen von Nürnberg. Mit 17 spezialisierten und höchst motivierten Rechtsanwälten übernehmen wir Mandate für Unternehmen und Privatpersonen im gesamten Bundesgebiet. Unsere Teamstärke liefert einen echten Wissensvorsprung, von dem Sie als Mandant profitieren. Gemeinsam finden wir die beste Strategie zur Lösung Ihrer rechtlichen Herausforderungen.

Unser Kanzleischwerpunkt ist das Verkehrsrecht inklusive des Verkehrsstrafrechts und der Ordnungswidrigkeiten. Im Verkehrsrecht setzen wir alle denkbaren Ansprüche nach einem Verkehrsunfall durch (Sachschaden und Personenschaden) und klären die damit verbundenen Fragen des „Mobilseins“. Neben den Spezialisten für Verkehrsrecht bietet unsere Kanzlei Experten auf vielen anderen Rechtsgebieten.

News

  • Rechtanwalt Matthias König

    Rechtsanwalt Matthias König als weiterer Fachanwalt für Verkehrsrecht bei HBC

    Matthias König: Neben erfolgreich absolviertem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht jetzt Fachanwalt für Verkehrsrecht - somit führt die Kanzlei HBC nun fünf Fachanwälte für Verkehrsrecht.

  • Rechtanwalt Patrick von Mammen

    Corona: Kurzarbeit und Home-Office aus Anwaltssicht

    Interview mit Patrick von Mammen - Fachanwalt für Arbeitsrecht: Kurzarbeit und Home-Office in Zeiten von Corona. Die Pandemie hat uns alle fest im Griff.

  • Hofbeck, Buchner und Collegen unterstütz den GoHo Garten

    hbc Sponsert GoHo-Garten

    Mit dem "GoHo-Garten" unterstützen wir ein Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem Kanzleisitz. Der Garten soll ein attraktiver, familiärer Freizeit- und Kommunikationsort für unterschiedlichste Menschen aller Altersstufen in Gostenhof werden.

Nach dem Verkehrsunfall: gleich zu HBC

Bei Unfall gleich zu hbc – deutschlandweit

  • Einfache Unfallmeldung

  • Unkomplizierte und rasche Unfallregulierung

  • Geltendmachung aller Schadensersatzansprüche

  • Verhinderung von Fahrverboten und vom Entzug der Fahrerlaubnis

  • Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Versicherung trägt Gutachter- und Anwaltskosten